Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 12. September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der DeyNova UG (haftungsbeschränkt) i.Gr., Krelingen 55, 29664 Walsrode, vertreten durch den Geschäftsführer Leif Liermann, und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser Bedingungen nicht geschlossen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn DeyNova ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss und Rangfolge
Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder den Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande. Bei Widersprüchen gelten zuerst der individuelle Vertrag oder das Angebot, danach eine Leistungsbeschreibung oder ein Service-Level-Agreement und anschließend diese AGB.
3. Leistungen
DeyNova erbringt insbesondere IT-Beratung, IT-Betreuung, Sicherheitsleistungen, Monitoring, Backup-Unterstützung, Automatisierung, Cloud- und Infrastrukturleistungen sowie Web- und Sichtbarkeitsleistungen. Art, Umfang, Termine, Reaktionszeiten und Erfolgskriterien ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, schuldet DeyNova eine fachgerechte Dienstleistung, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Ergebnisses.
Sicherheitsprüfungen und Empfehlungen bilden den zum Prüfzeitpunkt feststellbaren Zustand ab. Eine vollständige Fehlerfreiheit, dauerhafte Angriffssicherheit, ununterbrochene Verfügbarkeit oder ein bestimmtes Suchmaschinenranking werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben, Lizenzen und geeignete Datensicherungen rechtzeitig bereit. Zugangsdaten sollen ausschließlich über den vereinbarten sicheren Übertragungsweg übermittelt werden. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, können Terminpläne verschieben und nach vorherigem Hinweis zusätzlich berechnet werden.
5. Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Umfangs werden vor ihrer Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Vergütung und Zeitplan abgestimmt. DeyNova darf dringend erforderliche Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden erheblichen Störung oder Sicherheitsgefahr ergreifen, wenn eine rechtzeitige Abstimmung nicht möglich ist und das Interesse des Kunden die Maßnahme offensichtlich erfordert. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
6. Drittanbieter, Open Source und Lizenzen
Soweit Leistungen Produkte oder Dienste Dritter einbeziehen, gelten ergänzend deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Preis-, Funktions- oder Verfügbarkeitsänderungen Dritter liegen außerhalb des Einflussbereichs von DeyNova. DeyNova informiert über erkennbare Auswirkungen und stimmt notwendige Anpassungen mit dem Kunden ab. Open-Source-Komponenten bleiben unter ihren jeweiligen Lizenzen nutzbar.
7. Vergütung und Zahlung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Abrechnung, Fälligkeit, Zahlungsplan und Reisekosten ergeben sich aus dem Angebot. Fehlt eine abweichende Vereinbarung, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Zusatzleistungen, die nicht vom vereinbarten Umfang umfasst sind, werden nur nach Abstimmung oder bei einer Maßnahme nach Ziffer 5 nach dem vereinbarten, ersatzweise dem üblichen Stundensatz berechnet.
8. Termine, höhere Gewalt und Leistungshindernisse
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, insbesondere erhebliche Störungen von Telekommunikationsnetzen, Energieversorgung oder Diensten Dritter, verlängern betroffene Fristen angemessen. Die Parteien informieren einander unverzüglich und wirken an einer zumutbaren Schadensbegrenzung mit.
9. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Werkleistung vereinbart ist, stellt DeyNova sie nach Fertigstellung zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft sie innerhalb einer angemessenen, im Angebot bestimmten Frist und teilt wesentliche Mängel nachvollziehbar mit. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Gesetzliche Abnahmeregelungen bleiben unberührt.
10. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen, Methoden und allgemeines Know-how von DeyNova bleiben davon unberührt. Rechte Dritter und Open-Source-Lizenzen bleiben vorbehalten.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche und technische Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Soweit DeyNova personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
12. Mängel
Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. DeyNova ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Bei Dienstleistungen wird ein erkennbarer Leistungsfehler nach berechtigter Anzeige ohne zusätzliche Vergütung korrigiert, soweit dies nach Art der Leistung möglich und von DeyNova zu vertreten ist.
13. Haftung
DeyNova haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Mitarbeitende, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigungsfristen wiederkehrender Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von DeyNova; gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform dokumentiert werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
